“Vielleicht stünde es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen“, hat bereits George Bernard Shaw gesagt. Das Thema „Hundeführerschein“ ist aktuell wie nie. Kann der Hundeführerschein dafür sorgen, dass die Gefahrhundelisten abgeschafft werden?

Ständig gibt es Meldungen in den Medien, nach denen Hunde Menschen gebissen haben. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass viele Bundesländer immer wieder die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verschärften. Als eine Lösung wird seit längerer Zeit der Hundeführerschein angesehen.

 

Was ist der Hundeführerschein?
Er ist ein Befähigungsnachweis für Hundehalter, der belegen soll, dass der Halter seinen Hund im Alltag sicher unter Kontrolle hat und von dem Hund keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Der Schein ist nach dem Erwerb bei sich zu führen und auf Verlangen den Ordnungsbeamten vorzuzeigen.

 

Wo kann er erworben werden?
Die Zahl der Anbieter von Kursen, in denen ein Hundeführerschein erworben werden kann, steigt stetig an. Neben lokalen Anbietern (häufig speziell fort- und weitergebildete Tierärzte und Tierärztinnen, Vereine oder Hundeschulen) kann er aktuell länderübergreifend von Prüfern nach den Richtlinien der Tierärztekammern Niedersachsen und Schleßwig-Holstein, des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen), des BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundeschulen) oder des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater) vergeben werden.

 

Wie sieht die Prüfung aus?
Die Prüfung beinhaltet einen theoretischen (meist ein Multiple-Choice-Test) und einen praktischen Teil. In diesem müssen Hund und Halter Alltagssituationen bestehen (Verhalten im Straßenverkehr, Vorbeilaufen eines Joggers im Park etc.). Es wird das konkrete Verhalten des Hundes sowie dessen Gehorsam überprüft. Beherrscht der Hund die notwendigen Kommandos und werden diese richtig umgesetzt? Die Kosten für den „Führerschein“ liegen meist zwischen 50,00 und 200,00 €. Obwohl die positive Wirkung unbestritten ist hat bisher nur das Land Niedersachsen den Hundeführerschein zum 1. Juli 2013 eingeführt. Einige andere Bundesländer wollen zukünftig nachziehen und dann im Gegenzug voraussichtlich die „Gefahrhundlisten“ abschaffen.

 

Gibt es Ausnahmen in Niedersachsen?
Wer nachweist, dass er seit 2003 mindestens zwei Jahre lang durchgehend einen Hund gehalten hat, kann sich befreien lassen. Alle anderen Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 einen Hund angeschafft haben, müssen den Sachkundenachweis erbringen, der laut Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dem Schutz vor Beißattacken und dem Tierschutz dienen soll. Der theoretische Teil des Hundeführerscheins muss noch vor dem Erwerb des Hundes abgelegt werden, der praktischen Teil während des ersten Jahres der Hundehaltung. Der „Hundeführerschein“ gilt rasseübergreifend. Auch müssen alle Hunde in einem zentralen Register eintragen werden, mit welchem ein Hundehalter schnell ermittelt und ein Hund identifiziert werden kann.

 

Gibt es auch Kritik?
Es gibt Stimmen, die meinen, der Hundeführerschein führe zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten für den Hundehalter. Gerade bei sozial schwächeren Personen könne dies dazu führen, dass sie sich einen Hund nicht leisten können, obwohl die Hundehaltung über die Freie Entfaltung der Persönlichkeit zu einem Grundrecht jeden Bürgers gehöre.

 

Fazit
Die Erfahrungen aus Niedersachsen werden zeigen, ob der Hundeführerschein zukünftig bundesweit verpflichtend eingeführt wird. Jedenfalls bleibt zu hoffen, dass durch die Schärfung des Verständnisses des Halters für den Hund, auf den der Hundeführerschein abzielt, letztlich Beißattacken vermieden werden können.